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© 2024 Pflegedienst Stefan Horn GmbH
Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – für kurze Zeit oder auch über einen längeren Zeitraum hinweg – durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Beschwerden. Pflegebedürftige sind dann oft nicht mehr in der Lage, die eigene Körperpflege zu übernehmen: sich waschen, sich an- und ausziehen, essen und trinken oder zur Toilette gehen. Alten- oder Krankenpflegehilfskräfte, Familienangehörige oder andere Betreuungspersonen unterstützen den Pflegebedürftigen in dieser Situation im Rahmen der Grundpflege bei seinen alltäglichen Verrichtungen, die für ihn zu großen Herausforderungen werden.
Unser Leistungsspektrum der Grundpflege umfasst:
Die Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, für die medizinische Vorkenntnisse notwendig sind und die demzufolge nicht jeder pflegende Angehörige zuhause allein vornehmen kann. Und es sind Maßnahmen, die auch nur vorübergehend notwendig sein können – etwa nach einer Operation, bei einer Krebstherapie oder einer zeitweiligen und plötzlichen Verschlimmerung einer Krankheit.
Auch wenn der Patient nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend das Bett hüten muss, kann eine Behandlungspflege notwendig sein. Für diese Pflegeleistung benötigen Betroffene dementsprechend keinen Pflegegrad. Allein der Arzt oder die Ärztin entscheidet über die Notwendigkeit und stellt für die Behandlungspflege ein Rezept aus. Daraufhin können examinierte Pflegekräfte ins Haus kommen, für welche die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Unser Leistungsspektrum der Behandlungspflege umfasst:
Zu Ihrer Entlastung bieten wir folgende Leistungen an:
Eine Pflegeberatung ist eine Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihren Angehörigen. Sie soll dazu beitragen, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Beratung umfasst unter anderem Informationen über die verschiedenen Pflegegrade und Leistungen der Pflegeversicherung sowie über die Möglichkeiten der Unterstützung im Alltag. Auch Fragen zur Finanzierung der Pflege und zu rechtlichen Aspekten können Thema sein.
Sie haben mindestens einen Pflegegrad 2? Dann benötigen Sie in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung für Ihre Pflegekasse. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen zeitnahen Termin.